Datenschutz Zusammenfassung

 
Datenschutz: Was ist das, welche Gesetze gibt es? was muss beachtet werden?

Der Datenschutz ist ein nicht eindeutig interpretierter Begriff. Seit etwa der zweiten Hälfte des 20
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. Jahrhunderts wird sich mit dem Thema auseinandergesetzt. Es handelt sich um den Schutz der Persönlichkeit und deren Recht selbst zu bestimmen welche Person oder Institution private Informationen des Bürgers erhält und der Diese nicht ohne Zustimmung der betroffenen Person an Andere weiter geben darf.

Entstehung des Datenschutzes

Seinen Beginn fand die Forderung nach dem Schutz personenbezogener Daten in den sechziger Jahren als J.F.Kennedy in den USA ein nationales Erfassungszentrum für persönliche Daten einrichten lassen wollte um das staatliche Informationswesen zu verbessern. Die fand vor dem Hintergrund eines nicht flächendeckenden Meldewesens und nicht bundesweit gültigen Ausweispapieren statt.

Behördliche Abläufe sollten übersichtlicher und einfacher werden. Es hatte schon eher Diskussionen über die Preisgabe privater Informationen in den USA gegeben welche 1890 in dem Recht auf Privatsphäre festgelegt wurden. Doch wurde die Speicherung personenbezogener Daten auch Mitte des 20.Jahrhunderts abgelehnt und gipfelte 1974 in der Verabschiedung eines Gesetzes welches die wichtigsten Punkte definierte und regelte. Erforderlichkeit, Sicherheit und Transparenz der Datenerfassung, Speicherung und Verwendung derselben.

Erste Datenschutzgesetze in Deutschland

Diese Debatte breitete sich ebenso in Europa aus. Das erste Datenschutzgesetz wurde 1970 in Hessen verabschiedet. Erst 1977 folgte das Bundesdatenschutzgesetz und ab 1981 wurden für alle Bundesländer die Landesdatenschutzgesetze beschlossen. Mit der Entwicklung der Medien fanden seither einige Anpassungen statt.

Doch welche Auswirkungen ergeben sich durch die Notwendigkeit der Erfassung von Daten einerseits und dem Schutz der Privatsphäre andererseits. Aus den zum Teil absolut konträren Erfordernissen ergeben sich komplexe Lösungen. So ist es unumgänglich Daten zu erfassen, welche die Bürger vor Straftaten oder Terroranschlägen schützen. Um den Schutzorganen eine schnelle und effektive Arbeit zu ermöglichen ist die zentrale Erfassung von persönlichen Daten bis zur Überwachung bedrohlicher Personenkreise notwendig. Es ist unmöglich auszuschließen auch unbescholtene Bürger zu überprüfen wenn ein Verdachtsmoment besteht.

Immer wieder gibt es Streitpunkte wie weit diese Überwachung gehen darf. Es besteht die Sorge ständig überwacht zu werden. Ein Überwachungsstaat ist mit der Rechtsstaatlichkeit nicht vereinbar. Andererseits kann Datenschutz Täterschutz bedeuten.

Am 24.02. 2012 ist durch Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden worden, dass weder Polizei noch Nachrichtendienste in Deutschland bei der Überwachung auf PIN Codes oder Passwörter zugreifen dürfen. International gibt es verschiedene Regelungen welche in Abkommen festgelegt sind. Derzeit ist das Abkommen Passenger Name Records zwischen der EU und der USA in der Diskussion welche die Erfassung personenbezogener Daten von Flugpassagieren vor Flugantritt an die USA übermittelt die dort für 15 Jahre gespeichert werden.

Datenschutz in der Medizin

Auch in der Medizin gibt es eindeutige Regelungen. Da es sich hier um besonders vertrauliche Themen handelt gibt es den Konflikt des Datenaustausches zwischen Klinken, Ärzten, Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen, wie sie die elektronische Gesundheitskarte noch perfektionieren soll. Ziel ist die schnelle Informationsübermittlung z.B. bei Notfällen oder die Vermeidung von Doppelbehandlungen, welche sich jedoch im Konflikt mit der ärztlichen Schweigepflicht befindet.

Datenschutz im Internet

Eine besondere Stellung im Datenschutz nimmt das Internet ein. Das Internet vergisst nicht. Daten welche über das Web ins Ausland gelangen unterliegen nicht den deutschen Bestimmungen. Hier ist ein Datenschutz nicht möglich. Besonders über soziale Internetnetzwerke geben viele Personen selbst unüberlegt viele ihrer Daten preis.

Der Datenschutz ist in Deutschland im Bundesdatenschutzgesetz geregelt bzw. in seinem Pendants den Landesschutzgesetzen. Es gilt eindeutig das Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt. Das beinhaltet den Verbot der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten es sei denn es steht eine Rechtsgrundlage dagegen oder der Betroffene selbst hat der Nutzung seiner Daten zugestimmt.

Diese sind in dem Fall der Zustimmung in einer Datenschutzrechtlichen Vereinbarung festgelegt. Zu den personenbezogenen Daten gehören Informationen welche die persönlichen und sachlichen Verhältnisse einer natürlichen Person beschreiben, über den Namen und die Adresse hinaus auch Telefonnummern, E-Mail –Adresse, IP Adresse, Personalnummer etc.

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