Inhaltsangabe

 
Inhaltsangabe: Regeln und Aufbau

Eine Zusammenfassung eines Textes oder ganzen Werkes hat zum Ziel, den Leser möglichst kurz und prägnant über den Inhalt zu informieren. Um eine korrekte Inhaltsangabe zu verfassen, bedarf es der Beachtung weniger Regeln
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. Werden diese Regeln eingehalten, steht dem Schreiberfolg nichts mehr im Weg.

Der erste unabdingbare und zwingend notwendige Schritt vor dem Verfassen einer Inhaltsangabe ist die genaue Lektüre des zusammenzufassenden Textes oder Werkes. Außerdem sollte das Werk oder der Text ganz gelesen worden sein, um einen umfassenden Überblick über den Inhalt zu haben. Bei ganzen Werken bietet sich eine Mitschrift zu den wichtigsten Handlungsschritten und Hauptpersonen neben dem Lesen grundsätzlich an, da diese angefertigten Stichpunkte als erstes Grundgerüst für die Inhaltsangabe genutzt werden können. Außerdem kann später leichter zwischen für die Inhaltsangabe unwichtigen Details oder Nebenhandlungen und dem Haupthandlungsgang unterschieden werden.

Eine ebenfalls wichtige Regel für das Schreiben einer Inhaltsangabe ist die verwendete Zeitform, die in jedem Fall das Präsens (Gegenwartsform) sein muss. Hier passieren bei dem Verfassen von Inhaltsangaben die häufigsten Fehler, wodurch besondere Achtsamkeit geboten ist. Eine weitere sprachliche Regelung ist, dass weder Zitate noch die direkte Rede in einer Inhaltsangabe verwendet werden dürfen. Sollte es dennoch für das Textverständnis unvermeidbar sein, dann müssen Zitate in der indirekten Rede, also in der Konjunktiv-Form, wiedergegeben werden. Außerdem muss die Zusammenfassung in eigenen Worten verfasst werden, wobei auf Ausschmückungen und persönliche Wertungen oder Interpretationen gänzlich verzichtet werden muss. Die Objektivität und Prägnanz beim Schreiben sind für eine korrekte Inhaltsangabe unabdingbar.

Inhaltsangaben folgen in formaler Hinsicht immer einem Dreischritt und sind wie folgt gegliedert: Einleitung, Hauptteil, Schlussteil.

Einleitung

Die Einleitung soll möglichst kurz sein. Im besten Fall besteht sie aus maximal zwei Sätzen, in denen alle relevanten Fakten zu dem Text oder Werk genannt werden. Hierzu zählen der Titel und eventuell der Untertitel, der vollständige Name des Autors, das Entstehungsjahr bzw. das Jahr der Veröffentlichung, die Textsorte, der Ort und die Zeit der Handlung sowie ein kurzer Vermerk zur entscheidenden Begebenheit, welche in dem Text bzw. Werk behandelt wird. Zu der entscheidenden Begebenheit gehört auch die Nennung der Hauptpersonen.

Hauptteil

Hiernach folgt im Hauptteil die eigentliche Zusammenfassung des Inhalts. Dabei muss sich auf den wesentlichen Handlungsgang konzentriert werden, welcher in chronologischer Reihenfolge beschrieben wird. Hierbei müssen Nebenhandlungen und detailreiche Schilderungen von Orten, Personen oder Handlungen außer Acht gelassen werden. Sollten in dem Text oder Werk Rückblenden oder Zeitsprünge vorkommen, so sind diese bei hohem Gewicht für die Haupthandlung in die Chronologie der Inhaltsangabe zu integrieren.

Der Hauptinhalt muss kurz und knapp wiedergegeben werden, wobei ein sachlicher Stil bewahrt werden soll. Außerdem wird auf Kapitel- oder Seitenverweise verzichtet. Folgende Leitfragen können bei der Unterscheidung von Haupt- und Nebenhandlung hilfreich sein: Wer sind die Hauptpersonen? Was und wann sind die wichtigsten Ereignisse und wo finden sie statt? Inwieweit hängen die Ereignisse zusammen und welche Beweggründe führen zu diesen Ereignissen?

Schlussteil

Im Schlussteil sind verschiedene Möglichkeiten zulässig. Hier kann sowohl auf besondere sprachliche Auffälligkeiten wie beispielsweise rhetorische Mittel als auch auf die Wirkung des Textes oder des Werkes auf den Leser eingegangen werden. Ebenfalls denkbar ist die Aufdeckung der Beweggründe des Autors, den Text oder das Werk zu schreiben bzw. welches Ziel damit verfolgt wurde. Das sollte aber nur geschehen, wenn dieses Wissen als gesichert gelten kann.

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