Erweiterte Inhaltsangabe

 
Die erweiterte Inhaltsangabe ist eine oft gewählte Aufgabenform im Unterricht, aber auch besonders bei Deutschklausuren. Um diese Aufgabe bewältigen so können, sollte man sich zuerst mit den Regeln der ursprünglichen Inhaltsangabe vertraut machen und wie man diese am Besten angeht.

Eine Inhaltsangabe besteht aus drei Teilen, auf welche im Folgenden genauer eingegangen wird
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Erster Teil einer Inhaltsangabe

Der erste Teil besteht aus einer Einleitung, welche nicht länger als zwei Sätze sein darf und dementsprechend kurz, knapp und präzise gehalten werden sollte. Folgende Punkte sollten hier unbedingt enthalten sein: Der genaue Titel des Werkes, der Autor, der Ort und die Zeit (der im Buch beschriebenen Handlung). Wichtig ist auch, dass eventuelle Hauptpersonen hier schon deutlich benannt werden.

Zweiter Teil einer Inhaltsangabe

Im zweiten Teil, welcher auch Hauptteil genannt wird, soll der Verfasser der erweiterten Inhaltsangabe eine Zusammenfassung des Textes vornehmen. Diese muss, wie auch der Rest der Inhaltsangabe, im Präsens geschrieben sein und soll sachlich, objektiv und in eigenen Worten wiedergegeben werden. Hier sollen die entsprechenden Fakten auf den Punkt gebracht werden. Zitate sind nicht gestattet, genauso wie eine Wiedergabe, die sich zu nah am Text orientiert, da in diesem Aufgabenteil auch ersichtlich werden soll, dass der Verfasser das Werk verstanden hat und frei wiedergeben kann.

Schlussteil einer Inhaltsangabe

Im Schlussteil soll der Verfasser auf die objektive Wirkung des Textes, die sprachlichen Eigenschaften und auf mögliche Absichten des Autors eingehen.

An diesem Punkt wäre eine Inhaltsangabe beendet, bei der erweiterten Inhaltsgabe schließt sich an den Schlussteil allerdings ein weiterer vierter Teil an. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um eine Interpretation, welche sich genauer mit den Ideen und Vorstellungen des Autors beschäftigt; oder um eine Rezession (in welcher eine Bewertung des Werkes vorgenommen wird); oder um eine Charakterisierung einer speziellen Person. Diese zusätzliche Aufgabe wird allerdings im Regelfall vom Prüfer vorgegeben und muss dann vom Autor der erweiterten Inhaltsangabe entsprechend umgesetzt werden.

Besonderheiten bei einer erweiterten Inhaltsangabe

Für das Verfassen einer erweiterten Inhaltsangabe, aber auch einer Inhaltsangabe ohne einer Zusatzaufgabe, bietet es sich an zuerst entsprechende Stichpunke zu den einzelnen Abschnitten zu notieren. Hierbei kann man sich noch einmal einen Überblick über den Text verschaffen und diesen besser frei wiedergeben. Da eine Inhaltsangabe immer chronologisch aufgebaut sein soll, hat man durch die Stichpunkte auch eine gute Möglichkeit die Geschehnisse entsprechend zu ordnen und die Inhaltsangabe danach fließend zu verfassen.

Im Allgemeinen eignet sich das Verfassen einer erweiterten Inhaltsangabe nicht nur als Aufgabenstellung für Klausuren, sondern auch als Vorbereitung auf eine Prüfung. Denn das Verfassen einer Inhaltsangabe, auch Zusammenfassung genannt, setzt voraus, dass man das Buch gelesen und vor allem entsprechend verstanden hat und den Inhalt kurz und knapp in eigenen Worten wiedergeben kann. Außerdem hat man so die Möglichkeit auch sehr umfangreiche Werke in einer kurzen und objektiven Schreibweise wiederzugeben und sich so die eigentlichen Eckpunkte und Hintergründe des Werkes ins Gedächtnis zu rufen und zu vergegenwärtigen.

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