Verfassung der DDR Zusammenfassung

 
Die Verfassung der deutsch demokratischen Republik trat am 7. Oktober 1949 in Kraft, nur wenige Monate nach der Wirksamkeit des Grundgesetzes vom Mai 1949
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. Für den neuen Staat bildete die Verfassung der deutsch demokratischen Republik nun die Basis und war ab dem 7. Oktober 1949 für jeden Bürger der DDR geltend. Insgesamt bestand dieses Modell jedoch nur vierzig Jahre und beinhaltete drei verschiedene Verfassungen. Die erste Verfassung trat 1949 in Kraft, die Zweite 1968 und die dritte Verfassung 1974.

Durch die Verfassungen der DDR stand nun das Bürgerrecht im Vordergrund, ganz besonders das „Recht auf Leben“ welches besagt, dass jeder das Recht auf körperliche Unversehrtheit und auf Freiheitsunverletzlichkeit hat. Mithilfe dieses Beschlusses wurden Verurteilungen von Befehlshabern möglich, die an der innerdeutschen Grenze den Schießbefehl erteilten.

Das Staatssystem der deutsch demokratischen Republik stellt sich folgendermaßen dar: Alle wahlberechtigten Bürger wählen anhand einer von der SED festgelegten Einheitsliste Mitglieder in das Präsidium mit fünfhundert Mitgliedern. Wahlberechtigt ist jeder Bürger im Alter von über 18 Jahren. Gewählt werden können die CDU, die LDPD, die NDPD, die FDGB, die DBP, die DFD und die Massenorganisationen der FDJ. Sind diese fünfhundert Mitglieder ins Präsidium gewählt, so wählen diese den Ministerrat, den Staatsrat, den Generalstaatsanwalt und das oberste Gericht, wobei der Staatsrat die Aufsicht über Generalstaatsanwalt und oberstes Gericht hat.

Die erste Verfassung der deutsch demokratischen Republik wurde am 7. Oktober 1949 geltend gemacht. Aus dieser geht hervor, dass Deutschland eine demokratisch und vor allem unteilbare Republik ist, dessen Staatsgewalt beim Volk liegt. Genau diese föderale Struktur, die ein vermeintlich unteilbares Deutschland darstellen sollte, wurde nur ein paar Jahre später (um 1952) aufgehoben und ersetzt durch insgesamt vierzehn Verwaltungsbezirke.

Diese Bezirke waren der Bezirk Rostock, der Bezirk Schwerin, der Bezirk Neubrandenburg, Bezirk Magdeburg, Bezirk Potsdam, Bezirk Frankfurt Oder, Bezirk Cottbus, Bezirk Halle, Bezirk Erfurt, Bezirk Gera, Bezirk Karl-Marx-Stadt, Bezirk Dresden und Bezirk Suhl. Außerdem war die Länderkammer nun nicht mehr von Bedeutung, da sie keine Funktion mehr hatte. Das so genannte „Ein-Kammer-Modell“ etablierte sich, mit sozialistischem Fundament. Somit lag alle Staatsgewalt nur noch einer Kammer inne.

Am 9. April 1968 trat die zweite Verfassung in Kraft die die Pressefreiheit und die Bürgerrechte zwar vorsah, jedoch nie umsetzte! Unter der Führung der SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands) sollte nun der Sozialismus umgesetzt werden. Diese Verfassung besagt, dass der Mensch im Mittelpunkt steht aller Bemühungen der sozialistischen Gesellschaft und ihres Staates. Außerdem wird durchgesetzt, dass keine Ausbeutung durch den Staat mehr vorgenommen wird und jeder seine Erzeugnisse und sein Eigentum als sein eigen bezeichnen kann.

Im Jahre 1974 trat schlussendlich die dritte Verfassung in Kraft. Nachdem bei der ersten und zweiten Verfassung zwar grundlegende Gesetze festgelegt, aber nie wirklich bzw. nur unzureichend umgesetzt wurden, sollte nun eine Verfassung her, die die „völlige Übereinstimmung mit der Wirklichkeit“ wieder spiegelt. Im Grunde ähnelte die dritte Verfassung sehr der zweiten Verfassung, nur dass die dritte Verfassung eine Art „Verschärfung“ der zweiten Verfassung darstellte. Dennoch enthielt die dritte Verfassung ein paar wenige, aber grundlegende Änderungen. So zum Beispiel die Verlängerung der Legislaturperiode (Wahlperiode) von vier auf fünf Jahre und die Tatsache, dass festgehalten wurde, dass Deutschland endgültig kein „großes Ganzes“ mehr ist, sondern fortan in einzelne Bezirke geteilt ist. Ebenso fand das Bündnis mit der sozialistischen Sowjetrepublik besondere Erwähnung.

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